Verordnung Spezialpfarrstellenzuordnung
Verordnung über die Zuordnung der von der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern besoldeten Spezialpfarrstellen (Verordnung über die Spezialpfarrstellenzuordnung; PZV-S26)
Die Vernehmlassungsantworten sind bis am 15. Juli 2024 einzureichen unter der Adresse pzv-s26@refbejuso.ch.
Für Rückmeldungen zu den einzelnen Artikeln ist die rechte Spalte im Verordnungsentwurf reserviert.
Nach Eingang der Antworten erfolgt die Auswertung durch die gesamtkirchlichen Dienste.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden Mitte November kommuniziert.
Informationen zu zentralen Fragen finden Sie im Dokument FAQ.
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